Für alle von uns erbrachten Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unserem Vertragspartner, auch wenn unsere Bedingungen im Einzelfall nicht erneut gesondert vereinbart werden.
Die Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners finden keine Anwendung, selbst wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss auf ein Dokument unseres Vertragspartners Bezug nehmen, das dessen Bedingungen enthält oder darauf verweist.
2. Vertragsschluss, Preise
Unsere Informationen zur Preisindikation (Kennzeichnung durch eine Angebotsnummer) sind unverbindlich.
Bestellungen und Aufträge unserer Kunden sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie durch Auftrags- bzw. Empfangsbestätigung mit Auftrags- bzw. Empfangsbestätigungsnummer bestätigen oder diesen durch Lieferung der Ware oder Erbringen der Leistung nachkommen. Bestellungen und Aufträge können wir innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Bestellungen und Aufträge, die mittels einer Empfangsbestätigung angenommen werden, stehen unter dem Vorbehalt unserer Prüfung, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Kreditlimitvoraussetzungen unseres Vertragspartners. Nach positiver Prüfung versenden wir eine separate Auftragsbestätigung.
Bloße elektronische Bestätigungen (im EDI-Format) über den Eingang von elektronischen Bestellungen oder Aufträgen gelten nicht als Annahme.
Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (insbesondere Gewichte, Maße, Farben, Design oder andere technische Daten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert. Die Angaben stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar. Branchenübliche Abweichungen, rechtlich oder technisch notwendige Anpassungen sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vereinbarten Zweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Wir informieren unseren Vertragspartner unverzüglich über Abweichungen und Anpassungen.
Unsere Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungs- und Leistungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich alle unsere Preise in EUR ab Werk, unverpackt und frei verladen auf Lastzug (Incoterm 2010: FCA nobilia Verl). Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Frachtkosten sind vom Vertragspartner auf Anforderung skontofrei vorzulegen oder skontofrei zu erstatten.
Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich aller Steuern, Zölle sowie ggf. sonstiger Gebühren und Abgaben. Diese werden mit dem im Zeitpunkt der Rechnungserteilung geltenden Sätzen in Rechnung gestellt.
Soweit zwischen Auftragsbestätigung bzw. Empfangsbestätigung und Abruf des Auftrags mehr als sechs Monate liegen, behalten wir uns vor, unsere bei Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Preissenkungen geben wir in jedem Fall weiter. Unser Vertragspartner erhält im Fall einer Preisänderung eine neue Auftragsbestätigung.
Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind, geschieht dies als reine Gefälligkeit unter Ausschluss der Haftung, sofern die Beratung nicht ausdrücklich schriftlich als Teil unserer Leistung vereinbart ist.
3. Lieferung, Lieferzeit
Die genannten Lieferzeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn eine feste Lieferzeit oder ein fester Termin wurden ausdrücklich vereinbart. Wir sind berechtigt, einen konkreten Liefertermin zu avisieren (Liefer-Avisierung).
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Lieferung zum avisierten Termin anzunehmen. Wir behalten uns vor, Kosten geltend zu machen, die uns durch Verzögerungen bei der Annahme der Lieferung entstehen.
Soweit nicht abweichend vereinbart oder abweichend von uns zu Gunsten des Vertragspartners gehandhabt, erfolgt die Lieferung ab Werk, unverpackt und frei verladen auf Lastzug (Incoterm 2010: FCA nobilia Verl). Übernehmen wir die Lieferung zum Vertragspartner stellt der Vertragspartner geeignete Entladebedingungen am Entladepunkt sicher, insbesondere eine ebene Stellfläche für LKW, Laderampe zur ebenen Entladung sowie einen Standort außerhalb des fließenden Straßenverkehrs.
Soweit nicht abweichend vereinbart, geht die Sach- und Preisgefahr mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch für den Fall der Lieferung frei Haus durch uns. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Vertragspartners und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für unseren Vertragspartner im Rahmen des vereinbarten Zwecks verwendbar ist und ihm hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Teillieferungen werden mit dem Wert der Teillieferung in Rechnung gestellt und sind vom Vertragspartner nach Maßgabe von Ziffer 5. zu zahlen.
Für Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Rohstoff-, Energie- oder Ar-beitskräftemangel oder -erschöpfung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten oder sonstige Betriebsstörungen (Störungen)) übernehmen wir keine Verantwortung. In diesem Fall verlängert sich die Lieferzeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Ablieferung der Ware von Einfluss ist. Beginn und Ende derartiger Störungen teilen wir dem Vertragspartner unverzüglich mittels eines Lieferverzögerungsschreibens mit.
Sofern die Störung uns die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Störung nicht von vorübergehender Dauer ist, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Etwaige erbrachte Leistungen sind im Falle eines Rücktritts unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ersatzansprüche unseres Vertragspartners sind ausgeschlossen. Von nicht vorübergehenden Störungen im vorstehenden Sinne kann ausgegangen werden, wenn die Störung länger als fünf Wochen dauert. Soweit dem Vertragspartner infolge einer nicht vorübergehenden Störung die Abnahme der Ware unzumutbar wird, kann er nach Fristsetzung durch schriftliche Erklärung uns gegenüber ebenso vom Vertrag zurücktreten.
4. Abruf / Stornierung Aufträge
Bestätigte Aufträge, die noch keine Lieferwoche enthalten, sind von unserem Vertragspartner mit Vorschlag einer Lieferwoche abzurufen (Liefertermin: Auf Abruf). Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst mit Abruf.
Ruft der Vertragspartner nach unserer Aufforderung innerhalb einer Frist von einer Woche oder innerhalb von sechs Monaten nach Auftragsbestätigung die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung) oder bereits produzierte Ware ohne weitere Fristsetzung oder Benachrichtigung zu liefern oder auf Kosten des Vertragspartners bei uns oder einem Dritten einzulagern. Eine Stornierungsmitteilung wird nicht versendet.
Bei Bestellungen mit einer Empfangsbestätigung deren Prüfungsvorbehalte, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Kreditlimitvoraussetzungen, nicht innerhalb von sechs Monaten nach Empfangsbestätigung positiv beantwortet werden konnten, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Eine Stornierungsmitteilung wird nicht versendet.